International

Ukrainische Rada beschließt verschärftes Mobilisierungsgesetz

Das ukrainische Parlament hat am Donnerstag das umstrittene Mobilisierungsgesetz, das eine Verschärfung der Regeln und der Sanktionen für Wehrdienstverweigerer festlegt, in zweiter und letzter Lesung beschlossen. Es gilt als sicher, dass Präsident Wladimir Selenskij es unterzeichnen wird.
Ukrainische Rada beschließt verschärftes MobilisierungsgesetzQuelle: Gettyimages.ru © Clodagh Kilcoyne - Pool/Getty Images

Das ukrainische Parlament (Oberste Rada) hat am Donnerstagmorgen in zweiter und letzter Lesung ein Gesetz zur Verschärfung der Mobilisierungsregeln verabschiedet. Insgesamt 283 Abgeordnete stimmten dafür, 21 dagegen und 15 enthielten sich. Nach der als sicher geltenden Unterzeichnung durch Präsident Wladimir Selenskij wird es in einem Monat in Kraft treten.

Selenskij hatte zuvor für die Annahme des Gesetzes geworben. Bereits Anfang April hat er einen Erlass zur Herabsetzung des Mindestalters für die Mobilisierung unterzeichnet. Nun müssen Ukrainer bereits mit 25 Jahren an die Front statt wie bisher mit 27 Jahren.

Das jetzt beschlossene Gesetz weckt bei einfachen Ukrainern zahlreiche Ängste und war auch im Parlament umstritten. Eine Rekordzahl von Änderungsanträgen – mehr als 4,2 Tausend – wurden während der ersten Lesung eingereicht. Vor allem wurde vorgeschlagen, klare Bedingungen für die Demobilisierung von Militärangehörigen festzulegen, von denen viele bereits seit zwei Jahren an der Front sind. Dieses Anliegen wurde jedoch auf Druck der obersten Militärführung zurückgestellt. Am Vorabend einigte man sich im Parlament darauf, die Frage der Demobilisierung aus dem Dokument herauszunehmen und separat zu behandeln.

Die wichtigste Änderung in der angenommenen Fassung des Gesetzes ist die Verschärfung des Mobilisierungsverfahrens, einschließlich der Strafen bei Umgehung und der Klärung der Kategorien von Personen, die mobilisiert werden müssen. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass Hunderttausende von Ukrainern zwangsweise mobilisiert werden.

Nach dem neuen Gesetz müssen sich wehrpflichtige Personen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der Mobilisierung bei den Einberufungsstellen melden, um ihre Unterlagen zu aktualisieren. Es wird erwartet, dass die Rekrutierer dies nutzen werden, um Personen, die sich bisher der Mobilisierung entzogen haben, Einberufungsbescheide zu übergeben. Die Einberufung kann nun auch über das elektronische Büro des Wehrpflichtigen erfolgen.

Der Gesetzesentwurf verpflichtet außerdem Bürger zwischen 18 und 60 Jahren während der Mobilisierung den Wehrdienstausweis jederzeit mit sich zu führen und diese auf Verlangen von Militär-, Polizei- und Grenzschutzbeamten vorzulegen. Darüber hinaus wird in dem Gesetz das Recht zum Führen eines Fahrzeugs für Personen, die sich der Mobilisierung entziehen, eingeschränkt.

Die Ukraine steht seit dem 24. Februar 2022 unter Kriegsrecht. Am Tag darauf unterzeichnete Selenskij ein Dekret über die allgemeine Mobilisierung. Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren ist es verboten, das Land für die Dauer des Kriegsrechts zu verlassen.

Seit einiger Zeit laufen angesichts der Personalnot der ukrainischen Armee intensive Mobilisierungsbemühungen, die zu regelmäßigen Skandalen führen. Die Tätigkeit der Rekrutierer ist oftmals gewalttätig, es werden Vorladungen auf der Straße und in öffentlichen Verkehrsmitteln verteilt, Vertreter von Einberufungsämtern führen Razzien bei Bürgern durch.

Mehr zum Thema - Staatsduma: Mobilisierung in Russland "unter keinen Umständen" geplant

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.