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Nach Anzeige von AfD-Politikerin: Staatsanwaltschaft Potsdam will nicht gegen Correctiv ermitteln

Nach Berichten des Magazins über ein Treffen von AfD- und CDU-Politikern in Potsdam hatte die AfD-Politikerin Gerrit Huy Anzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam stellte nun klar, dass sie nicht ermitteln werde. Angeblich sei alles rechtens gewesen – auch die Bildaufnahmen hätten keine Grenzen des "höchstpersönlichen Lebensbereichs" verletzt.
Nach Anzeige von AfD-Politikerin: Staatsanwaltschaft Potsdam will nicht gegen Correctiv ermittelnQuelle: www.globallookpress.com © Hendrik Schmidt/dpa

Nach einer Anzeige gegen Mitarbeiter des Magazins Correctiv und weitere Personen stellte die Staatsanwaltschaft Potsdam klar, dass sie im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Treffen von AfD- und Unionspolitikern keine Ermittlungen aufnehmen werde. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, bestehe "kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten".

Gegen Correctiv und die Mitarbeiter des sogenannten "Recherchezentrums" waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingegangen. Correctiv hatte am 10. Januar 2024 über ein Treffen von AfD- und Unionspolitikern in einer Potsdamer Villa berichtet.

Unter anderem die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hatte wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen eine Anzeige gestellt. Sie wolle Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen erhalten, um im positiven Fall auf Herausgabe dieser zu klagen und insbesondere Tonbandaufnahmen anschließend öffentlich zu machen, hatte Huy damals der dpa mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte nun, dass nach ihrer Auffassung "keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass unautorisierte Tonaufnahmen des Treffens gefertigt wurden".

"Soweit vereinzelt der Presseberichterstattung zu entnehmen war, dass Tonaufnahmen heimlich gefertigt worden sein könnten, hat sich dies nach Prüfung nicht bestätigt."

Ein Sprecher der Behörde behauptete zudem, auch die Bildaufnahmen verletzten nicht die Grenzen des "höchstpersönlichen Lebensbereichs". Demnach habe man angeblich "keine Bilder feststellen können", die in geschützten Räumen im Sinne eines "letzten persönlichen Rückzugsbereichs" erstellt worden wären. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fällt die Verbreitung der Bilder unter den Begriff der "Zeitgeschichte" und sei daher zulässig.

An dem Potsdamer Treffen am 25. November hatten neben dem früheren Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der "Werteunion" teilgenommen. Correctiv hatte unter anderem von außen angefertigte Fotos des Treffens in einem Hotel veröffentlicht sowie Bilder, die laut Correctiv innen mit einer Uhr gefilmt wurden. Ob dabei auch Tonaufnahmen aufgezeichnet wurden, war zunächst unklar.

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