Es wird deutlich teurer: Bundesrat beschließt höhere Bußgelder für Verkehrssünder
Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer, Bremens Senatorin für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, Maike Schaefer (Bündnis 90/Die Grünen), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit. Der Bundesrat stimmte in seiner ersten Sitzung nach der Bundestagswahl den Änderungen des Bußgeldkatalogs zu.
Die neue Verordnung bringt deutlich höhere Bußgelder mit sich. Wer etwa sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt künftig statt 15 Euro mindestens 25 Euro. Diese umgangssprachlichen "Knöllchen" können gar bis zu 55 Euro kosten, wenn etwa gar in zweiter Reihe geparkt wird. Wer innerorts zwischen 16 und 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, zahlt statt bisher 35 bald 70 Euro. Wer dort mehr als 40 Stundenkilometer zu schnell ist, muss 400 Euro anstatt momentan noch 200 Euro zahlen. Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Auch beim Thema Rettungsgasse wird Ignoranz ebenfalls deutlich teurer. Wer keine Rettungsgasse ermöglicht oder solch eine gar zum schnelleren Vorankommen mit dem eigenen Auto missbraucht, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 200 und 320 Euro rechnen. Zudem ist man in diesem Fall auch den Führerschein für einen Monat los.
Auch die Radfahrer, die sich nicht an die Regeln halten, könnten das demnächst deutlich schmerzlicher im eigenen Geldbeutel spüren. Wenn sie vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren, kostet dies künftig 55 Euro statt bisher 10 Euro. Wenn dadurch ein Unfall verursacht wird, kostet das künftig 100 Euro.
Damit und mit weiteren Verschärfungen soll die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht werden, um Radfahrer sowie Fußgänger besser zu schützen. Eine genauere Übersicht über alle neuen Bußgelder gibt es hier.
Das ursprünglich vorgesehene härtere Verhängen von Fahrverboten entfällt allerdings. Der derzeitig noch amtierende Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) blockte ab. Er muss noch als Bundesminister die modifizierte Fassung des Bußgeldkatalogs unterschreiben, wonach dieser drei Wochen später dann automatisch in Kraft tritt. Laut Schätzungen könnte dies bereits im November der Fall sein.
Wegen eines Formfehlers konnte die im Frühjahr 2020 verabschiedete Straßenverkehrsverordnung mit neuen Regeln gegen Raser nicht umgesetzt werden. Danach entbrannte ein politischer Streit vor allem um ursprünglich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren. Stattdessen gab es nun zwischen Bund und Ländern eine Einigung, zumindest die Bußgelder zu erhöhen. Die Regelungen zu Punkten in Flensburg als Bestrafung bei zu schnellem Fahren bleiben unverändert. Der Automobil-Club ADAC begrüßte die Einigung:
"Raserei darf niemals akzeptiert werden. Deshalb ist die deutliche Erhöhung der Bußgelder ohne Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen aus Sicht des ADAC ein guter Kompromiss, der seine abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird, aber nicht überzieht wie das zunächst geplante Fahrverbot, gegen das der ADAC eingetreten ist."
Aus der Sicht des Fahrrad-Clubs ADFC seien die höheren Bußgelder zum Schutz von Radfahrern im Verkehr wichtig. Doch von der zukünftigen Bundesregierung fordere dieser Club "eine grundlegende Reform des Verkehrsrechts". Nur mit einer völlig neuen Verfassung für die Straße könne Deutschland ein Fahrradland werden, so der ADFC. Eine der Bundesgeschäftsführerinnen, Ann-Kathrin Schneider, forderte Tempo 30 in den deutschen Städten "als Regelgeschwindigkeit" und "viele neue geschützte Radfahrstreifen und Fahrradstraßen".
Mehr zum Thema - Pop-up-Radwege in Berlin sind laut Gericht nicht rechtens
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.